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FAQs

1. Wie erhalte ich Informationen zu den verhängten Veranstaltungsverboten?
Der hinter den Verboten stehende Infektionsschutz ist in Deutschland auf Länderbasis geregelt, Auskunft geben also die lokalen Gesundheitsbehörden beziehungsweise das...

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FAQs

1. Wie erhalte ich Informationen zu den verhängten Veranstaltungsverboten?
Der hinter den Verboten stehende Infektionsschutz ist in Deutschland auf Länderbasis geregelt, Auskunft geben also die lokalen Gesundheitsbehörden beziehungsweise das Bundesgesundheitsministerium.

 

2. Woher weiß ich, ob meine Veranstaltung von dem Verbot betroffen ist?
Auf unserer Website www.s-promotion.de finden Sie alle Informationen. Entweder nutzen Sie die allgemeine Übersicht oder Sie klicken direkt auf ihre Veranstaltung für weitere Informationen.  Sollte es in der Veranstaltung keinen Hinweis zu einer Verlegung/Absage geben, findet ihre Veranstaltung wie geplant statt. Bitte beachten Sie allerdings, dass es bei der aktuellen Lage immer wieder zu Änderungen kommen kann. Informieren Sie sich deshalb am Veranstaltungstag über den Status ihrer Veranstaltung. 

 

3. Ich habe Tickets für eine der aufgeführten betroffenen Veranstaltung. Was passiert mit den Tickets?
Grundsätzlich versuchen wir schnellstmöglich, für jede Veranstaltung einen Nachholtermin zu finden. Tickets behalten dann für den jeweiligen Ersatztermin ihre Gültigkeit.

 

4. Wann erfahre ich den Nachholtermin für meine Veranstaltung?
Unser Team arbeitet unter Hochdruck daran, für alle vom Verbot betroffenen Veranstaltungen, Ersatztermine zu finden. Wir bitten an dieser Stelle um etwas Geduld. Sobald es einen Nachholtermin für Ihre Veranstaltung gibt, werden wir diese unter www.s-promotion.de kommunizieren. Entweder nutzen Sie die allgemeine Übersicht oder Sie klicken direkt auf ihre Veranstaltung für weitere Informationen.

 

5. Ich fühle mich nicht sicher, obwohl die Veranstaltung stattfindet. Kann ich mein Ticket zurückgeben?
Das ist nicht möglich. Solange Veranstaltungen nicht endgültig abgesagt wurden, behalten alle Tickets weiterhin ihre Gültigkeit.

 

6. Wann und wo kann ich meine Tickets zurückgeben, wenn ich bei dem Ersatztermin nicht kommen kann?
Ein Beschluss der Bundesregierung für eine Gutscheinregelung sieht vor, dass ein Veranstalter einer Musik-, Kultur-, Sport- oder sonstigen Freizeitveranstaltung, die wegen der Coronavirus-Pandemie nicht stattfinden konnte oder kann, berechtigt ist, dem Inhaber einer vor dem 8. März 2020 erworbenen Eintrittskarte anstelle einer Erstattung des Eintrittspreises einen Gutschein auszuhändigen. Das neue Gesetz wird voraussichtlich Ende April 2020 vom Bundestag verabschiedet werden und dann rückwirkend für alle Tickets gelten, die vor dem 8. März 2020 gekauft wurden. Wir bitten um Verständnis und Geduld. Wir informieren Euch dann zeitnah über die weiteren Schritte. Bis dahin bewahrt bitte Eure Tickets auf.

 

7. Meine Veranstaltung wurde ersatzlos abgesagt. Was passiert mit den Tickets?
Sollte die Veranstaltungen ersatzlos abgesagt werden müssen, werden die Tickets natürlich erstattet und können an der Vorverkaufsstelle, an der sie erworben wurden, zurück gegeben werden.

 

8. Was ist mit Veranstaltungen, die ab September stattfinden sollen?
Wir planen fest mit allen Veranstaltungen, die nicht in dem aktuellen Verbotszeitraum liegen. Bitte beachten Sie, dass es hier von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Regelungen geben kann.