MUTTI-ZETTEL
Personen unter 16 Jahren ist der Besuch unserer Veranstaltungen nur in Begleitung eines nachweislich Personensorgeberechtigen (Eltern, Elternteil / JuSchG §1,Abs 1 Nr.3)
oder
eines nachweislich Erziehungsbeauftragten
(Vertrauensperson, Freunde, ... / JuSchG §1,Abs 1 Nr.4)
unter Vorlage einer Personenfürsorge-Vereinbarung gestattet.
Hier gehts zum Jugendschutzgesetz
Hier könnt Ihr eine Personenfürsorge-Vereinbarung (Mutti-Zettel) downloaden:
Download (PDF)