Hinweise zu unseren Shows



MUTTI-ZETTEL


Personen unter 16 Jahren ist der Besuch unserer Veranstaltungen nur in Begleitung eines nachweislich Personensorgeberechtigen (Eltern, Elternteil / JuSchG §1,Abs 1 Nr.3)

oder

eines nachweislich Erziehungsbeauftragten (Vertrauensperson, Freunde, ... / JuSchG §1,Abs 1 Nr.4) unter Vorlage einer Personenfürsorge-Vereinbarung gestattet.

Hier gehts zum Jugendschutzgesetz

Hier könnt Ihr eine Personenfürsorge-Vereinbarung (Mutti-Zettel) downloaden:

Download (PDF)